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Beihilfen & Stundung

Beihilfen & Stundung

Unsere Antwort auf schwierige Zeiten

Wohnbeihilfen des Landes Kärnten

Wenn ein Mieter durch den Wohnungsaufwand einer Mietwohnung unzumutbar belastet wird, kann beim Land Kärnten ein Antrag auf Wohnbeihilfe gestellt werden. Das dafür vom Land Kärnten vorgesehene Papierformular finden Sie im Downloadbereich. Auf der Webseite des Landes wird ein Online-Formular zur Verfügung gestellt.

Voraussetzungen für das Beziehen einer Wohnbeihilfe sind:

  • Volljährigkeit des Antragstellers;
  • das Vorliegen eines schriftlichen Hauptmietvertrages;
  • der Antragsteller bewohnt die Wohnung zur Befriedigung seines dringenden, ganzjährig gegebenen Wohnbedürfnisses regelmäßig;
  • der Antragsteller ist österreichischer Staatsbürger oder diesem gleichgestellt;
  • der Antragsteller wird durch den Wohnungsaufwand unzumutbar belastet;
  • das Mietverhältnis wurde nicht mit einer nahestehenden Person abgeschlossen;
  • der Mietvertrag wurde nicht mit dem Dienstgeber abgeschlossen, es sei denn, der Mieter hat einen ortsüblichen Mietzins zu leisten;
  • der Antragsteller hat sonstige Zuschüsse auf Minderung des Wohnungsaufwandes beantragt, auf die er einen Rechtsanspruch besitzt, ausgenommen nach dem Kärntner Mindestsicherungsgesetz.

Teil des Antrages ist eine Bestätigung des Vermieters, welche Sie gerne bei der meine heimat einholen können.

Meldezettel
Wohnbeihilfe
Beiblatt zur Wohnbeihilfe
Gratulation zur meine heimat Wohnung. Als Hauptmieter ist der Meldezettel von uns zu unterzeichnen. Einfach ausgefüllt übermitteln.
Erstantrag auf Wohnbeihilfe des Landes Kärnten. Teil des Antrages ist eine Bestätigung des Vermieters, welche Sie gerne bei meine heimat einholen können.
Ergänzende Information zum Erstantrag auf Wohnbeihilfe des Landes Kärnten.