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Todesfall & Scheidung

Todesfall & Scheidung

Auch in schwierigen Zeiten an Ihrer Seite

Todesfall des Hauptmieters

Als soziale Wohnbaugenossenschaft finden wir auch im Trauerfall eine gemeinsame Lösung. Gerade die erste Zeit nach dem Verlust einer geliebten Person ist schmerzhaft und auch turbulent, daher nehmen Sie sich die Zeit für die wichtigsten Erledigungen. Sobald eine Sterbeurkunde vorhanden ist, ist diese an die meine Heimat zu übermitteln. Sofern kein Bedarf an einer Nachnutzung der Wohnung besteht, gilt im Sterbefall eine reduzierte Kündigungsfrist von einem Monat.

Nachnutzung durch verwitweten Ehe- oder LebenspartnerIn

Es besteht die Möglichkeit einer Mietrechtsübergabe an den verwitweten EhepartnerIn, wenn dieser mindestens zwei Jahren seinen Hauptwohnsitz in der Wohnung gemeldet hat. Als Nachweis dafür ist ein aktueller Meldeschein und die Heiratsurkunde an die meine Heimat zu übermitteln. Um den neuen Hauptmieter ordnungsgemäß zu führen, werden auch die Kontaktdaten des Wohnungsübernehmers benötigt. Die Mitgliedsnummer der/des Verstorbenen wird ebenso übernommen. Sollte jene Person, die die Wohnung übernimmt, bereits eine Mitgliedsnummer haben, so kann die Mitgliedsnummer des Verstorbenen in direkte Verwandtschaftslinie übergeben werden.

Die Mitgliedsnummer des Verstorbenen kann in direkter Verwandtschaftslinie übergeben werden, hier ist zu prüfen, ob mehrere Personen (Erben) berechtigt sind. Sollte dies der Fall sein, ist von den anderen Personen eine Verzichtserklärung erforderlich.

Auch nicht verehelichte LebensgefährtInnen können die Wohnung übernehmen, sofern die Erben auf die Wohnung verzichten. Hier gilt ebenso, dass die Person, die die Wohnung übernimmt, zumindest 2 Jahre in dem Objekt hauptgemeldet ist. Als Nachweis dient ein aktueller Meldeschein. Der Verzicht der Erben muss schriftlich erfolgen. Wenn die Wohnungsvergabe des Objektes nicht seitens meine Heimat erfolgt, wird der Zuweiser (z.B. Gemeinde) informiert.

Scheidung

Sollte es zu einer Scheidung kommen und der Hauptmieter verlässt die gemeinsame Wohnung, so kann unter bestimmten Voraussetzungen der verbleibende Partner das Mietrecht vom Hauptmieter übernehmen. Mit Hilfe einer Heiratsurkunde und eines aktuellen Meldezettels muss dieser nachweisen, dass er zumindest zwei Jahre im Mietobjekt hauptgemeldet war.

Downloads - Übertragungen

Übertragung des Mietrechts

Ihr Mietrecht kann an Personen in direkter Verwandtschaftslinie übertragen werden. Übermitteln Sie das ausgefüllte Formular inklusive der Beilagen an meine Heimat.

Kontakt

meine Heimat
Gemeinnützige Bau-, Wohn- und
Siedlungsgenossenschaft

registrierte Genossenschaft mit beschränkter Haftung

Zeno-Goess-Str. 13a
9500 Villach

Tel: +43 4242 540 42
E-Mail: mitgliederservice@heimat-villach.at

Öffnungszeiten

Montag bis Freitag von 8.00 bis 12.00 Uhr
Nachmittags nur nach Terminvereinbarung

Wir bitten um Ihr Verständnis, dass am Nachmittag Parteienverkehr nur mit vorheriger Terminvereinbarung möglich ist. Sie erreichen uns aber jederzeit per Mail.

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