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Häufig gestellte Fragen

Häufig gestellte Fragen

Ihre Fragen, unsere Antworten

Mit ein paar wenigen Tipps lässt es sich sorgenfrei Wohnen. Wie einfach das möglich ist, zeigen wir Ihnen in unseren ausgewählten Tipps. Schauen Sie mal rein!

Für Mieter

Da wir und auch der Großteil unserer Mieter es sehr unschön finden, wenn unsere Objekte mit Satellitenschüsseln „bewachsen“ sind, ist das Aufstellen und Anbringen im Allgemeinen nicht gestattet. Zudem bedeutet das Anbringen einer Satellitenschüssel in den meisten Fällen eine bauliche Veränderung am Gebäude, die von der Bauaufsicht genehmigt werden müsste.

Jeder Umbau die Bausubstanz betreffend ist genehmigungspflichtig, daher ist dies vorab der meine heimat zu melden. Wenn der Umbau genehmigt wird, ist dieser von qualifizierten Fachkräften auf Eigenkosten durchzuführen. Weitere Informationen zum Thema Umbau finden Sie in unserem Artikel zum Thema Umbau.

Bei Rohrbruch und Verstopfung gilt es schnell zu handeln, um Schlimmeres zu vermeiden. Da es sich um einen Schaden an der Bausubstanz handelt, ist meine heimat zu informieren, die umgehend einen Ihrer Partner entsendet, um den Schaden zu beheben. Am schnellsten ergeht die Meldung über ihr meine Heimat Konto (Hier anmelden), alternativ können Sie auch Ihre Hausverwaltung telefonisch oder per Mail kontaktieren.

Sie gehen als Hauptmieter mit einem Ausweis und dem nachzumachenden Schlüssel zu einem Schlüsseldienst Ihrer Wahl. Dieser wickelt dann sämtliche Modalitäten (Berechtigungsnachweis durch die Hausverwaltung) mit uns ab. Die Kosten hierfür muss der Mieter tragen.

Nein, Schäden an Einrichtungsgegenständen werden von der Haushaltsversicherung übernommen. Eine solche müssen die MieterInnen bzw. EigentümerInnen selbst abschließen.

Ja. Die Küche muss vom Mieter oder der Mieterin selbst gekauft und eingebaut werden bzw. kann es auch eine Ablösevereinbarung zwischen Vormieter(in) und Nachmieter(in) geben.

Sollte Ihnen die Teilnahme an der Schlüsselübergabe nicht möglich sein, können Sie eine schriftlich bevollmächtigte Person Ihres Vertrauens als Vertretung schicken.

Für mobile Klimaanlagen, welche ohne bauliche Veränderungen in Betrieb genommen werden können, bedarf es keiner Genehmigung durch die meine Heimat. Für Split-Klimageräte, welche über eine Außeneinheit verfügen, muss ein schriftlicher Antrag an die Hausverwaltung gestellt werden. Diese Anträge werden einzeln geprüft und im Falle eines positiven Ergebnisses genehmigt.

Ja die Haltung von Haustieren ist erlaubt. Jedoch sollte die Größe und Anzahl der Haustiere im Verhältnis zur Wohnung passend sein. Was Sie als Tierhalter beachten müssen finden Sie in unserem Artikel über Haustiere.

Die Wohnbeihilfe ist eine Förderung des Landes Kärnten. Diese muss via definierten Formular beantragt werden. Dem Antrag sind einige Unterlagen beizulegen, unter anderem die Bestätigung des Vermieters/Wohneigentümers. Dazu stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung. Alle Details zum Antrag auf Wohnbeihilfe finden Sie in unserem Artikel Beihilfen & Stundung.

Was beschädigt wurde und wie es dazu kam bestimmt, wer für die Reparatur verantwortlich ist. Daher sind alle Schaden der meine heimat zu melden, die genau prüft, ob es sich um z.B. einen Versicherungsschaden handelt. Nicht alle Reparaturen liegen in der Verantwortung der meine heimat, daher empfehlen wir unseren Mietern eine Haushaltsversicherung.

Der Meldezettel muss immer von der Hauptmieterin bzw. dem Hauptmieter unterschrieben werden.

Bei Beendigung des Mietverhältnisses und vertragsgemäßer bzw. ordentlicher Rückstellung der Wohnung sind sowohl der Finanzierungsbeitrag als auch die Kaution wieder an den Mieter bzw. die Mieterin zurückzuzahlen. Der Unterschied besteht darin, dass der Finanzierungsbeitrag jährlich um 1% abgewertet („Verwohnung“) und dadurch nicht in voller Höhe ausbezahlt wird.

Grundsätzlich ist das Hantieren mit offenem Feuer aufgrund der brandschutztechnischen Auflagen nicht gestattet.