Wenn ein Mieter durch den Wohnungsaufwand einer Mietwohnung unzumutbar belastet wird, kann beim Land Kärnten ein Antrag auf Wohnbeihilfe gestellt werden. Das dafür vom Land Kärnten vorgesehene Papierformular finden Sie im Downloadbereich. Auf der Webseite des Landes wird ein Online-Formular zur Verfügung gestellt.
Voraussetzungen für das Beziehen einer Wohnbeihilfe sind:
Teil des Antrages ist eine Bestätigung des Vermieters, welche Sie gerne bei der meine Heimat einholen können.
Gratulation zur meine Heimat Wohnung. Als Hauptmieter ist der Meldezettel von uns zu unterzeichnen. Einfach ausgefüllt übermitteln.
Hier finden Sie den Flyer des Landes Kärnten zur Wohnbeihilfe neu ab 2025, die Informationsbroschüre des Landes Kärnten zur Wohnbeihilfe und Betriebskostenunterstützung, sowie FAQ’s zur Wohnbeihilfe neu 2025.
Für die direkte und schnelle Weiterleitung Ihrer Anliegen zu Ihrer Wohnung verwenden Sie unser online Kundenportal bzw. registrieren sich unter:
Oder Sie richten Ihr Anliegen je nach Thema via Mail oder Telefon mit Wartezeiten an:
Telefonisch erreichen Sie uns während der Bürozeiten unter: 04242-54042
Bei einem Wasser- oder Brandschaden sowie Rohrverstopfungen und Rohrbrüchen außerhalb unserer Bürozeiten gibt es einen 24/7 Notdienst durch unsere Partnerfirma Polygon – ebenso unter 04242-54042