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Ergänzende Information zum Erstantrag auf Wohnbeihilfe des Landes Kärnten.
Wenn ein Mieter durch den Wohnungsaufwand einer Mietwohnung unzumutbar belastet wird, kann beim Land Kärnten ein Antrag auf Wohnbeihilfe gestellt werden. Das dafür vom Land Kärnten vorgesehene Papierformular finden Sie im Downloadbereich. Auf der Webseite des Landes wird ein Online-Formular zur Verfügung gestellt.
Voraussetzungen für das Beziehen einer Wohnbeihilfe sind:
Teil des Antrages ist eine Bestätigung des Vermieters, welche Sie gerne bei der meine heimat einholen können.
meine heimat
Gemeinnützige Bau-, Wohn- und
Siedlungsgenossenschaft
registrierte Genossenschaft mit beschränkter Haftung
Zeno-Goess-Str. 13a
9500 Villach
Montag bis Freitag von 8.00 bis 12.00 Uhr
Nachmittags nur nach Terminvereinbarung
Wir bitten um Ihr Verständnis, dass am Nachmittag Parteienverkehr nur mit vorheriger Terminvereinbarung möglich ist. Sie erreichen uns aber jederzeit per Mail.