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Beschwerde

Beschwerde

miteinander leben - aufeinander zugehen

Unsere Objekte sind in der Regel Mehrparteienhäuser, in denen eine Vielzahl an BewohnerInnen leben. Daher ersuchen wir Sie als MieterIn einer Genossenschaftswohnung der meine heimat und Ihre gemeinsam in Ihrem Haushalt lebenden Angehörigen sowie Ihre BesucherInnen sich an die gemeinsam definierten Regeln und Vorgaben zu halten. Unser gemeinsames Ziel ist das Zusammenleben der MieterInnen im Haus ohne Belastung für die MitbewohnerInnen zu gestalten.

In der Hausordnung wurden einzelne Regeln aufgestellt, um eine einheitliche Verwaltung der Genossenschaftswohnungen zu ermöglichen und die schonende Benützung der Wohnungen und Sicherung des Hausbestandes zu gewährleisten.

Nichteinhalten der Hausordnung

Wenn es seitens Ihrer Nachbarn oder deren Besuch zu Verstößen gegen die Hausordnung kommt, so bitten wir Sie das direkte Gespräch mit diesen zu suchen. Oft ist es der- oder demjenigen nicht bewusst, dass sein Verhalten als störend empfunden wird oder dieses nicht dem gemeinsamen Regelwerk entspricht. Ein persönliches und sachlich gehaltenes Gespräch kann hier Probleme bereits im Keim ersticken lassen und für eine harmonische Zukunft des Zusammenlebens sorgen.

Sollte sich die Situation trotz mehrmaligen Gesprächen nicht verbessern oder die Hausordnung des Öfteren nicht beachtet worden sein, so können Sie sich schriftlich an uns wenden. Bitte schildern Sie uns das Problem und auch Ihre Bemühungen. Für eine ordnungsgemäße Bearbeitung der Beschwerde ersuchen wir um Ihren Namen und die Daten des Mietobjektes sowie der betroffenen Personen. Wir bitten um Verständnis, dass anonymen Beschwerden nicht nachgegangen werden kann.