Sie können sich ein Leben ohne Ihrem geliebten Haustier nicht vorstellen? Müssen Sie auch nicht. In einer Wohnung der meine heimat ist das Halten von ungefährlichen Haustieren gestattet. Sie müssen diese auch nicht der Hausverwaltung melden. Kleintiere, wie Nager, Vögel und Fische sowie Katzen (maximal 2) und ein Hund (maximal Schäfergröße) sind herzlich willkommen. Die Haltung von gefährlichen Tieren wie Spinnen und Schlangen ist jedoch untersagt.
Beachten Sie, dass die Anzahl der Tiere in einem angemessenen Verhältnis zur Wohnungsgröße und Anzahl der Bewohner steht. Das Wohlergehen der Tiere darf nicht gefährdet werden. Als Tierhalter haben Sie dafür Sorge zu tragen, dass alle anderen Hausbewohner durch diese nicht belästigt werden. Achten Sie daher auf Hygiene um Geruchsbelästigung zu vermeiden, sowie einen angemessenen Lärmpegel. Der Tierhalter ist selbst verantwortlich Verschmutzung und Schäden, die sein Haustier verursacht, zu beseitigen.
In gemeinsam genutzter Fläche steht die Sicherheit im Vordergrund. Das Führen von Hunden an der Leine und Tragen eines Maulkorbes ist behördlich vorgeschrieben und schützt andere Hausbewohner, die Angst empfinden könnten. Sollte es zu fortwährender Belästigung und Beschwerden kommen, behält sich die Siedlungsgesellschaft vor, ein Tierhaltungsverbot auszusprechen.