Die Kündigung einer Wohnung oder eines Garagen- bzw. Autoabstellplatzes hat schriftlich zu erfolgen. Entsprechende Formulare dazu finden Sie im Download-Bereich dieser Seite. Die Kündigungsfrist entspricht, sofern im Mietvertrag oder Übergabeprotokoll vereinbart, drei Monate. Wenn ein Mietvertrag nicht vorhanden ist, gilt die gesetzliche Kündigungsfrist von einem Monat. Bei Garagen ist die Kündigungsfrist in der Regel ein Monat, außer diese ist Teil des Wohnmietvertrages, dann gelten für diese ebenso die drei Monate, weil die Garage an die Wohnung geknüpft ist.
Im Allgemeinen gilt für die Rückgabe eines Objektes, dass der Ursprungszustand wiederherzustellen ist. Veränderungen und Schäden müssen behoben sein. Geräte müssen funktionieren. Abnutzungen dürfen ein normales Ausmaß nicht überschreiten. Das Objekt sollte einen ordnungsgemäßen und gereinigten Zustand aufweisen. Eine detaillierte Beschreibung der wichtigsten Punkte finden Sie im Anschluss in unserem Leitfaden für die Rückgabe von Wohnungen.
Mobiliar oder nachträgliche bauliche Veränderungen an der Wohnung werden von der meine heimat nicht abgelöst. Sollte der Nachmieter sich zur Übernahme bereit erklären, so ist dies eine private Vereinbarung.
Formular zur offiziellen Kündigung Ihrer Wohnung bei meine heimat. Bitte vollständig ausfüllen und der meine heimat zukommen lassen.
Da die Rückgabe von Wohnungen bei Beendigung eines Mietverhältnisses erfahrungsgemäß mit vielen Fragen verbunden ist, haben wir zu Ihrer Unterstützung in der Folge einige wichtige Punkte zusammengestellt. Mit Unterfertigung des Mietvertrages haben Sie sich verpflichtet, die Wohnung und alle dazugehörigen Einrichtungen sorgsam und pfleglich zu behandeln. Die Wohnung ist geräumt von allen Gegenständen (inklusive Beleuchtungskörpern und Vorhandstangen etc.), jedoch mit dem unsererseits bereitgestellten Inventar, mindestens der Grundausstattung entsprechend zurückzustellen.
Die Wohnung ist letztlich in einem solchen Zustand zurückzustellen, den auch Sie gerne als neu einziehender Mieter vorfinden möchten.
Sollte anlässlich der Wohnungsübergabe festgestellt werden, dass noch Reparatur- und/oder Reinigungsarbeiten erforderlich sind, die Wohnung sich also in keinem ordnungsgemäßen Zustand befinden, so müssen diese auf Ihre Kosten von uns durchgeführt werden, wobei bis zur Erledigung der Arbeiten auch das monatliche Benützungsentgelt für den erforderlichen Zeitraum Ihnen in Rechnung gestellt wird.
Ist bei der Wohnungsübergabe alles in Ordnung, wird Ihnen nach Ende des Bestandsverhältnisses der Baukosten- bzw. Grundkostenbeitrag spätestens 8 Wochen und die Kaution nach angemessener Bearbeitungszeit auf das von Ihnen bekanntgegebene Konto überwiesen.