Werden Sie Mitglied unserer Genossenschaft und beziehen eine Mitgliedsnummer. Schaffen Sie damit die Voraussetzung eine unserer gemeinnützigen Wohnungen zu beziehen.
Eine Mitgliedschaft bei unserer Baugenossenschaft bekommen Sie, wenn Sie österreichischer Staatsbürger oder Staatsbürger eines europäischen Mitgliedsstaates sind.
Sollten Sie Staatsbürger eines Drittlandes sein, so ist ein Daueraufenthaltstitel-EU oder ein in Österreich ausgestellter Reisepass, ausgestellt vom Bundesamt für Fremdenwesen/Asyl, erforderlich
Übermitteln Sie uns bitte die ausgefüllte und unterschriebene Beitrittserklärung mit der Zahlungsbestätigung sowie einer Kopie Ihres Reisepasses oder Personalausweises.
Der Mitgliedsbeitrag beträgt einmalig € 80,00.
Ihren Mitgliedsausweis mit Ihrer Mitgliedsnummer erhalten Sie dann am Postweg.
Eine Wohnung können wir Ihnen gerne anbieten, wenn Sie die Volljährigkeit erreicht haben, sowie österreichischer Staatsbürger oder Staatsbürger eines europäischen Mitgliedstaates sind.
Sollten Sie Staatsbürger eines Drittlandes sein, so ist ein Daueraufenthaltstitel-EU oder ein in Österreich ausgestellter Reisepass, ausgestellt vom Bundesamt für Fremdenwesen/Asyl, erforderlich.
Um Ihnen eine geförderte Mietwohnung anbieten zu können, müssen wir die vom Amt der Kärntner Landesregierung vorgegebenen Einkommensgrenzen überprüfen.
Das höchstzulässige Jahresnettoeinkommen beträgt für eine Person € 48.000,00. Für zwei Personen beträgt das höchstzulässige Jahresnettoeinkommen € 74.000,00. Für jede weitere Person können zusätzlich € 7.000,00 herangezogen werden.
Wir bitten Sie die Vorjahreslohnzettel der erwerbstätigen Personen zur Wohnungsvorsprache mitzubringen. Die Jahreslohnzettel erhalten Sie vom Finanzamt.