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Übertragung

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Übertragung Ihrer Mitgliedschaft

Übertragen Sie Ihre Mitgliedsnummer an einen direkten Verwandten und ermöglichen dadurch diesem den Traum vom Wohnen bei meine heimat.

Eine Übertragung der Mitgliedschaft ist nach fünfjähriger Mitgliedschaft und ab dann ebenfalls nur alle fünf Jahre mit Beschluss des Vorstandes möglich.

Eine Übertragung kann an Verwandte in gerader Verwandtschaftslinie erfolgen.

Ausgeschlossen ist die Übertragung während eines aufrechten Mietverhältnisses.

Wir ersuchen Sie, entsprechende Urkunden (Geburts-, Heiratsurkunden etc.) zum Nachweis des Verwandtschaftsverhältnisses in Kopie beizulegen.

 
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Leitfaden