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Nettes Miteinander

Nettes Miteinander

meine heimat - gemeinsam Leben

Eine gute Nachbarschaft ist von unschätzbarem Wert. Es gibt viele Situationen im Alltag, an denen man seinen Nachbarn begegnet und in diesen Situationen kann man mit Kleinigkeiten schon viel bewirken. Schenken Sie sich ein Lächeln, besser noch grüßen Sie sich freundlich und vielleicht verschönern Sie dadurch nicht nur den Moment, sondern den ganzen Tag. Und wenn Ihnen mal in der Küche eine Zutat ausgeht oder sich jemand in Ihrer Abwesenheit um Ihre Pflanzen kümmert, so übernimmt dies einer Ihrer Nachbarn womöglich gerne.

In einem Mehrparteienhaus ist es jedoch unumgänglich ein gemeinsames Regelwerk zu definieren, um ein friedliches Miteinander zu gewährleisten. Dafür gibt es in allen meine heimat Häusern eine einheitliche Hausordnung. Wir ersuchen Sie diese einzuhalten und bedanken uns für Ihr wertschätzendes Miteinander.

Sicherheit

Ein wichtiger Aspekt für alle Menschen ist die Sicherheit. Achten Sie daher stets darauf Türen zu gemeinsam genutzten Flächen geschlossen und verschlossen zu halten. Schützen Sie Ihr Eigentum wie Fahrräder, indem Sie diese ausschließlich an den dafür vorgesehenen Orten abstellen und absperren, für etwaigen Diebstahl kann meine heimat keine Haftung übernehmen. Auch der Schutz vor Bränden ist uns ein wichtiges Anliegen, daher ist es von besonderem Wert Fluchtwege freizuhalten und keine brennbaren Objekte auf gemeinsam genutzten Flächen zu lagern.

Lärm

Ein normales Ausmaß an Lärm ist in einem Mehrparteienhaus hinzunehmen. Vor allem die Geräuschkulisse, die von Kindern ausgeht, ist rein rechtlich nicht als Ruhestörung anzusehen. Alle Bewohner werden eindringlichst gebeten die nächtlichen Ruhezeiten einzuhalten, achten Sie auch auf die Ruhezeiten Ihrer Gemeinde. Achten Sie beim Konsum von Medien darauf eine normale Zimmerlautstärke nicht zu überschreiten. Suchen Sie das Gespräch mit den Nachbarn, wenn Sie sich in Ihrer Ruhe gestört fühlen und nehmen auch Sie Rücksicht auf deren Erholungsphasen.

Haustiere

Die Hausverwaltung ist stets bemüht mit vernünftigen Mitteln alle Objekte und die angrenzenden Flächen sauber und in Ordnung zu halten. Auch Sie als Mieter sind verpflichtet selbst verantwortete grobe Verschmutzungen unverzüglich zu beseitigen. Es stehen Ihnen genügend Entsorgungsbehälter zur Verfügung. Müll und Abfall darf ausschließlich in diesen dafür vorgesehenen Behältnissen abgelagert werden.

Sauberkeit

Eine Wohnung können wir Ihnen gerne anbieten, wenn Sie die Volljährigkeit erreicht haben, sowie österreichischer Staatsbürger oder Staatsbürger eines europäischen Mitgliedstaates sind. Sollten Sie Staatsbürger eines Drittlandes sein, so ist eine fünfjährige Daueraufenthaltsbestätigung eines EU-Mitgliedstaates erforderlich.

Parkflächen

Fahrzeuge dürfen ausschließlich an den dafür vorgesehenen Stellplätzen abgestellt werden. Ein- und Ausfahrten sind unbedingt freizuhalten, vor allem auch für etwaige Einsatzfahrzeuge. Nicht zugewiesene Stellplätze können nicht reserviert oder dauerhaft verstellt werden.