Bei entsprechender Genehmigung durch die Hausverwaltung müssen die Renovierungsarbeiten auf Eigenkosten und von Facharbeitern durchgeführt werden. Eine teilweise Kostenübernahme seitens der Genossenschaft ist im Einzelfall möglich.
Die Gestaltung der eigenen vier Wände ist ein wichtiger Bestandteil um sich wohl zu fühlen. Bewegliche Güter, wie Möbel und sonstige Inneneinrichtung, können Ihrer Wohnung einen individuellen Charme geben und Sie haben hier freie Hand. Wenn Sie jedoch an der Bausubstanz Änderungen vornehmen wollen, ist ihr Vorhaben zu melden und eine Genehmigung dafür einzuholen.
Betroffen sind hier Veränderungen an unter anderem Mauern, Türen, Fenstern, Bad und WC. Wenden Sie sich mit einer Beschreibung Ihres Veränderungswunsches an die meine heimat. Desto genauer Sie Ihr Vorhaben beschreiben, desto rascher kann eine Prüfung erfolgen.
Bei entsprechender Genehmigung durch die Hausverwaltung müssen die Renovierungsarbeiten auf Eigenkosten und von Facharbeitern durchgeführt werden. Eine teilweise Kostenübernahme seitens der Genossenschaft ist im Einzelfall möglich.